20111205

Erstes Toleranzedikt von 1800 entdeckt


Eine kleine Sensation, die die Welt zwar nicht in ihren Grundfesten erschüttern wird, aber doch eine Meldung wert ist, ist das erste Toleranzedikt des preußischen Staates gegenüber den deutschen Quäkern. Es ist bislang weder in der Wissenschaft noch in Quäkerkreisen bekannt, und ich habe es eigentlich per Zufall vor einigen Jahren im Geheimen Preußischen Staatsarchiv (Berlin) entdeckt.
Ich gebe hier zum ersten Mal den gesamten Text wieder. Die Situation war, kurz gesagt, Folgende:
die Quäker in Minden wurden vom Staat hart verfolgt: sie verloren alle bürgerlichen Rechte, wurden andauernd mit Strafsteuern drangsaliert, und nun hatte man 1798 auch noch ihren Versammlungsraum behördlich geschlossen. Die Verzweiflung war groß und man beschloss, Preußen als Gruppe zu verlassen. Erst diese drohende Abwanderung der Quäker führte dazu, dass der König höchstpersönlich das unten zu findende Toleranzedikt aussprach. Der Grund war banal – die Quäker waren gute Steuerzahler, und die wollte man nicht verlieren.

Hier also der Text:

Seine Königl. Majestät von Preußen geben dem Auswärtigen Departement, dem GeneralDirectorio und dem JustizDepartement auf dessen Bericht vom 9. d. M. über die in Mindeschen sich nach und nach gebildete Quäckerseckte zu erkennen, daß die sechs Familien welche jetzt diese Seckte dort ausmachen, weil sie sich seit dem Jahre 1790 nicht weiter ausgebreitet, und sich ehrlich ernährt haben, künftig hin bei ihren Religions Uebungen tolerirt, ihre Weigerung zur bürgerl. Ordnung durch Strafen und deren exekutirische Beitreibung in wesentl. Dingen abgestellt, in minder wesentlichen, als z. B. in der Form bey den ehelichen Verbindungen, bey den EidesLeistungen, und dem eigenen Unterricht ihrer Kinder nachgesehen, die weitere Ausbreitung dieser Seckte aber, durch Untersagung der Aufnahme neuer Mitglieder oder Verheiratung der Secktierer mit anderen ReligionsVerwandten, verhindert, den Secktierern auch nicht erlaubt seyn solle, eine neue Stätte oder Grundstück zu acquiriren, oder als Heuermann zu bewohnen, daß alles dies den erwähnten Familien mit der Drohung bekannt gemacht werden solle, daß sie im Fall einer weitern Ausbreitung, bey der ersten Aufnahme eines neuen Mitgliedes der ihnen bewilligten Tolleranz verlustig erklärt, dasselbe wenn es ein Fremdling, sogleich über die Grenze geschaft, und wenn es ein Unterthan, ohne alle Nachsicht durch stufenweise Anwendung der gesetzlichen ZwangsMittel, zur bürgerlichen Ordnung ohne alle Ausnahme angehalten werden würde, daß endlich eintretenden Falls hierauf auch würcklich gehalten werden solle.

Berlin den 18, febr. 1800
Friedrich Wilhelm
P.(otsdam), 18. feb. 1800
An das Ausw. Departement
GeneralDirect. U. Just. Departm.
An das Geistl. Depart. Des Min. Massow
Allernechst eingelauffen v. Gen. Direct. D. 31. Mart. 1800, Massow.

Also: zwar waren nicht Quäker per se geduldet, aber immerhin sechs Familien, die zum Teil recht großen Anhang hatten. Ein Anfang war gemacht, und diese sechs Familien sind der „Kern“ der späteren Quäkergemeinde Mindens.